Kleingärtnerverein Emschertal e.V.
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Jahreshauptversammlung 2026

Werte Gartenfreund,
Hier findet ihr die Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung:

Einladung zur Jahreshauptversammlung



Euer Vorstand



Unerlaubte Überlassung einer Parzelle an Dritte


Werte Gartenfreund,
aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass es allen Pächtern untersagt ist, die eigene Parzelle an Dritte weiterzugeben. Aus § 14 Punkt 1 und insbesondere aus § 15 Punkt 1 der Vereinssatzung geht hervor, dass ihr mit dem Pachtverhältnis das Recht und die Pflicht zur kleingärtnerischen Nutzung des euch zugewiesenen Gartens erworben habt und nicht berechtigt seid, den euch zugewiesenen Garten ganz oder teilweise einem anderen zu überlassen.

Solltet ihr euch also aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sehen einen Kleingarten zu bewirtschaften oder zu pflegen, meldet euch beim Vorstand bzw. kündigt den Pachtvertrag. Gerne können Nachpächter vorgeschlagen werden.

Wer seine Parzelle wissentlich Dritten überlässt, wird vom Verein nach § 9 Punkt 1 (Bundeskleingartengesetz) gekündigt! Die Menschen, die sich zwischenzeitlich in der Parzelle aufgehalten haben, werden weder diesen noch einen anderen Kleingarten zur kleingärtnerischen Nutzung in unserer Anlage erhalten. Eventuelle Investitionen / Anschaffungen werden nicht erstattet oder ersetzt! Das könnt ihr dann untereinander klären.

Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand




Wichtige Information

Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand eindringlich gebeten, bei Pflichtverletzungen und Regelverstößen härter durchzugreifen. Bis dato haben wir, zugegeben, öfter mal ein oder sogar zwei Augen zugedrückt; des Gartenfrieden Willens.

Das wird sich ab jetzt ändern!

Wir weisen hiermit eindringlich auf die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes, der Satzung und der Gartenordnung hin. Sollten diese in Vergessenheit geraten sein, könnt Ihr euch gerne in den Sprechstunden oder über unsere Homepage darüber informieren. Hauptsächlich geht es um das Fahrradfahren in der Anlage, die Einhaltung der Ruhezeiten und die Pflege des zugehörigen Weges, die nicht nur zu Zeiten des Heckenschnitts durchgeführt werden muß, sondern ständig. Bei Nichteinhaltung kann es bis zur fristgerechten/fristlosen Kündigung führen!

Mit der Hoffnung auf Eure Einsicht
Euer Vorstand






Sprechstunden

 

Die Sprechstunde findet
jeweils am 1. Dienstag eines Monats
in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
in der Vereinslaube (Garten 82 an der Festwiese) statt.



Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün

Euer Vorstand

 



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