Helferlisten und Kinderkarten
Werte Gartenfreunde,
die heiß ersehnten Helferlisten sind gedruckt!
Für das kommende Sommerfest am 05. und 06.09.2026 könnt ihr euch nun
wie
folgt in die Helferlisten eintragen lassen und auch
Kinderkarten kaufen:
1.) In den Sprechstunden, am 07.07.2026 und am
04.08.2026,
im Vereinsgarten 82 zwischen 18 und 19:00 Uhr
2.) Zusätzlich am 04.07., 05.07., 18.07. und
19.07.2026 im Vereinsgarten 82 zwischen 12 und
14 Uhr
Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass Anmeldungen verbindlich und
außerhalb der vorgenannten Zeiten nicht möglich sind bzw. in den Parzellen
der Vorstandsmitglieder KEINE Anmeldungen entgegengenommen werden.
Wenn ihr Kinderkarten für das Kinderfest kaufen möchtet, bringt nach
Möglichkeit passend Geld mit.
Die Kinderkarten kosten je Stück 5,- €.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.
Wir bitten weiterhin um Kuchenspenden.
Wir würden uns daher freuen, wenn Pächter sich bei der Eintragung in die
Helferliste auch hierzu anmelden und einen Kuchen spenden.
Bei Rückfragen steht euch der Vorstand gern zur Verfügung.
Euer Festausschuß
Splittverteilung 2026
Liebe Gartenfreunde,
wir haben in 2025 im Rahmen von Fördermitteln 28
Tonnen Dolomitsteinbrechsand (Splitt)
zur Ausbesserung der Wege unserer Anlage beantragt
und genehmigt bekommen.
Die Lieferung erfolgt voraussichtlich nächste Woche
neben das Verbandshaus. Verteilung möglichst zeitnah.
Jeder Garten ist für seinen
Wegbereich verantwortlich.
Uns ist aufgefallen, dass an vielen Gärten besonders
wenig bis gar kein Splitt auf dem Weg vorhanden ist.
Vorrangig ist der Mittelgang (von Garten 51 und 52 bis
Garten 85) und Gang Tor 5 (von Garten 100 und 101 bis
zum Ende).
Die Schicht sollte ca. 2 cm betragen.
Sollte danach noch Splitt übrig sein, können sich auch
andere Gärten bedienen.
Wir bitten um rege Beteiligung beim Verteilen des Splitts
auf den Wegen.
Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand
Heckenschnitt
(Form- und Pflegeschnitt)
Der Heckenschnitt findet im Zeitraum vom
10.06.2026 bis zum 20.06.2026 statt.
Hierzu gehört auch die Entfernung von Wildwuchs in der Hecke und die Säuberung des zum Garten gehörenden Weges bis zur Wegmitte.
Denkt an die neue Ruhezeitregelung, Samstag bis max. 15 Uhr.
Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand
Veranstaltungen/Termine 2026
Werte Gartenfreunde, hiermit möchten wir euch über die in diesem Jahr bisher geplanten Veranstaltungen bzw. Termine informieren.
Gerne stehen wir für Ideen & Rückfragen wie gewohnt zur Verfügung.
Unerlaubte Überlassung einer
Parzelle an Dritte
Werte Gartenfreund,
aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass es allen Pächtern untersagt ist, die eigene Parzelle an Dritte weiterzugeben. Aus § 14 Punkt 1 und insbesondere aus § 15 Punkt 1 der Vereinssatzung geht hervor, dass ihr mit dem Pachtverhältnis das Recht und die Pflicht zur kleingärtnerischen Nutzung des euch zugewiesenen Gartens erworben habt und nicht berechtigt seid, den euch zugewiesenen Garten ganz oder teilweise einem anderen zu überlassen.
Solltet ihr euch also aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sehen einen Kleingarten zu bewirtschaften oder zu pflegen, meldet euch beim Vorstand bzw. kündigt den Pachtvertrag. Gerne können Nachpächter vorgeschlagen werden.
Wer seine Parzelle wissentlich Dritten überlässt, wird vom Verein nach § 9 Punkt 1 (Bundeskleingartengesetz) gekündigt! Die Menschen, die sich zwischenzeitlich in der Parzelle aufgehalten haben, werden weder diesen noch einen anderen Kleingarten zur kleingärtnerischen Nutzung in unserer Anlage erhalten. Eventuelle Investitionen / Anschaffungen werden nicht erstattet oder ersetzt! Das könnt ihr dann untereinander klären.
Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand
Wichtige Information
Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand eindringlich
gebeten, bei Pflichtverletzungen und Regelverstößen härter durchzugreifen.
Bis dato haben wir, zugegeben, öfter mal ein oder sogar zwei Augen zugedrückt;
des Gartenfrieden Willens.
Das wird sich ab jetzt ändern!
Wir weisen hiermit eindringlich auf die Einhaltung des
Bundeskleingartengesetzes, der Satzung und der Gartenordnung hin.
Sollten diese in Vergessenheit geraten sein, könnt Ihr euch
gerne in den Sprechstunden oder über unsere Homepage
darüber informieren.
Hauptsächlich geht es um das
Fahrradfahren in der Anlage, die
Einhaltung der Ruhezeiten und die Pflege des zugehörigen
Weges, die nicht nur zu Zeiten des Heckenschnitts
durchgeführt werden muß, sondern ständig.
Bei Nichteinhaltung kann es bis zur fristgerechten/fristlosen Kündigung führen!
Mit der Hoffnung auf Eure Einsicht
Euer Vorstand
Sprechstunden
Die Sprechstunde findet
jeweils am 1. Dienstag
eines Monats
in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
in der Vereinslaube (Garten 82 an der Festwiese) statt.
Mit KleingärtnergrußGut Grün
Euer Vorstand