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Jahreshauptversammlung 2026
Werte Gartenfreund,
Hier findet ihr die Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung:
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Euer Vorstand
Unerlaubte Überlassung einer
Parzelle an Dritte
Werte Gartenfreund,
aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass es allen Pächtern untersagt ist, die eigene Parzelle an Dritte weiterzugeben. Aus § 14 Punkt 1 und insbesondere aus § 15 Punkt 1 der Vereinssatzung geht hervor, dass ihr mit dem Pachtverhältnis das Recht und die Pflicht zur kleingärtnerischen Nutzung des euch zugewiesenen Gartens erworben habt und nicht berechtigt seid, den euch zugewiesenen Garten ganz oder teilweise einem anderen zu überlassen.
Solltet ihr euch also aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sehen einen Kleingarten zu bewirtschaften oder zu pflegen, meldet euch beim Vorstand bzw. kündigt den Pachtvertrag. Gerne können Nachpächter vorgeschlagen werden.
Wer seine Parzelle wissentlich Dritten überlässt, wird vom Verein nach § 9 Punkt 1 (Bundeskleingartengesetz) gekündigt! Die Menschen, die sich zwischenzeitlich in der Parzelle aufgehalten haben, werden weder diesen noch einen anderen Kleingarten zur kleingärtnerischen Nutzung in unserer Anlage erhalten. Eventuelle Investitionen / Anschaffungen werden nicht erstattet oder ersetzt! Das könnt ihr dann untereinander klären.
Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand
Wichtige Information
Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand eindringlich
gebeten, bei Pflichtverletzungen und Regelverstößen härter durchzugreifen.
Bis dato haben wir, zugegeben, öfter mal ein oder sogar zwei Augen zugedrückt;
des Gartenfrieden Willens. Das wird sich ab jetzt ändern!
Wir weisen hiermit eindringlich auf die Einhaltung des
Bundeskleingartengesetzes, der Satzung und der Gartenordnung hin.
Sollten diese in Vergessenheit geraten sein, könnt Ihr euch
gerne in den Sprechstunden oder über unsere Homepage
darüber informieren.
Hauptsächlich geht es um das Fahrradfahren in der Anlage, die
Einhaltung der Ruhezeiten und die Pflege des zugehörigen
Weges, die nicht nur zu Zeiten des Heckenschnitts
durchgeführt werden muß, sondern ständig.
Bei Nichteinhaltung kann es bis zur fristgerechten/fristlosen Kündigung führen!
Mit der Hoffnung auf Eure Einsicht
Euer Vorstand
Sprechstunden Die Sprechstunde findet jeweils am 1. Dienstag
eines Monats in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Vereinslaube (Garten 82 an der Festwiese) statt.
Mit KleingärtnergrußGut Grün
Euer Vorstand
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|  | |  |  | KGV Emschertal e.V. Hohenzollernstr. 280 45888 Gelsenkirchen
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vorstand@kgv-emschertal.de |  |
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