Mitglied werden
 
Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für die Ziele unseres Vereins engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft. 
 
 
Aufnahme in unseren Verein
 
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Vorstand. In unseren Sprechstunden stehen wir Ihnen dafür sehr gerne zur Verfügung. Die Mitgliedschaft in einem Verein bedeutet immer, bewusst einer Gemeinschaft beizutreten und das Vereinsleben aktiv mitzugestalten. Besonders für Familien mit Kindern ist ein Kleingarten eine schöne und preiswerte Gelegenheit, die Natur zu hautnah zu erleben.
Die Bewerbungslisten werden am Ende des Gartenjahres, 31.10., gelöscht und werden zum 01.03. des Folgejahres wieder neu eröffnet. 
 
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 50,00 Euro, der jährliche Mitgliedsbeitrag in unserem Verein 50,00 Euro. Hinzu kommt noch der Mitgliedsbeitrag für den Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen e.V. in Höhe von 32,50 Euro pro Jahr.
Beiträge für Ehegatten werden mit 5,00 Euro/Jahr (Verein) und 2,00 Euro/Jahr (Stadtverband) berechnet.
 
 
Zuweisung einer Gartenparzelle
 
Die Zuweisung einer Gartenparzelle setzt eine bestehende Mitgliedschaft in unserem Verein voraus. Sobald dann die "Wunschparzelle" frei ist, erfolgt die Übergabe an den/die Bewerber.
In den meisten Fällen ist ein Entschädigungsbetrag für die Laube und Anpflanzungen zu zahlen. Die Bodenfläche selbst wird nicht gekauft, sondern lediglich gepachtet. Der Entschädigungsbetrag wird von zwei Wertermittlern nach den Richtlinien der Landesverbände ermittelt und ist an den Vorstand in einer Summe zu zahlen.
 
Die Pacht beträgt 0,28 Euro pro Quadratmeter und pro Jahr (inklusive Umlage für Freiflächen der Anlage). Hinzu kommen Versicherungsbeiträge für die Laubenversicherung; die Prämienhöhe berechnet sich anhand der Versicherungssumme. Alle fälligen Beträge (Pacht, Mitgliedsbeiträge, Versicherungsprämien) werden einmal jährlich in Rechnung gestellt. Weiterhin wird der persönliche Wasserverbrauch in der Jahresrechnung aufgeführt.
 
Verfügt der Garten über einen Stromanschluss, so ist hier direkt mit dem Energielieferanten ein Vertrag abzuschließen. Die Abrechnung für den Energieverbrauch  erfolgt  zwischen  Gartenpächter und dem Energielieferanten ohne Mitwirken des Vereins. 
 
 
Kündigung des Pachtverhältnisses
 
Das Kleingartenpachtverhältnis zwischen dem Verein und Pächter endet durch schriftliche Kündigung des Pächters mit einer Frist von sechs Monaten, spätestens bis zum dritten Werktag im Juni eines Jahres zum Ablauf des 30.11. des selben Jahres.
 
Weiterhin kann das Pachtverhältnis enden:
 
-  Durch einvernehmliche Aufhebung zwischen Verein und Pächter 
-  Bei Kündigung durch den Verein nach Maßgabe der §§ 7, 8, 9 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 5  Bundeskleingartengesetz
-  Bei Tod des Pächters gem. § 12 Bundeskleingartengesetz 
 
 
Wertermittlung
 
Für die Beendigung des Pachtverhältnisses ist eine Wertermittlung nötig. Diese wird von zwei geschulten Wertermittlern nach den Richtlinien der Landesverbände Rheinland der Kleingärtner e.V. und Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. (gültig ab 01.01.2013) durchgeführt.
 
Bestandteil der Wertermittlung ist die Aufstellung aller Anpflanzungen, die sich im Garten befinden mit der jeweiligen preislichen Bewertung. Weiterhin werden die vorhandene Laube und sonstige Einrichtungen (Wege, Terrasse, Bewässerungsanlagen etc.) aufgeführt und bewertet.
Etwaige Auflagen wie z.B. die Entfernung von kranken und/oder nicht im Kleingarten zugelassenen Gewächse sowie Bauten sind ebenfalls Bestandteil einer Wertermittlung. Die Entfernung obliegt dem abgebenden Pächter.
 
Über die Wertermittlung wird eine Niederschrift erstellt und dem Stadtverband vorgelegt. Nach dortiger Prüfung wird diese durch den Vorstand an den abgebenden Pächter ausgehändigt. Dieser hat ab Erhalt der Wertermittlung ein 14-tägiges Widerspruchsrecht gegen die Wertermittlung.
 
Die Kosten einer Wertermittlung (z. Zt. 135,00 Euro)  trägt der abgebende Pächter. Die Wertermittlung hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. 
 
 
Rückgabe der Parzelle
 
Im Idealfall gibt es für die frei werdende Parzelle einen Interessenten.  In diesem Fall kann eine Übergabe der Parzelle an das neue Mitglied erfolgen. Der Entschädigungsbetrag wird von dem neuen Pächter an den Vorstand geleistet.
 
Der Vorstand zahlt an den abgebenden Pächter zunächst einen Entschädigungsbetrag, der  90 % der Summe aus der Wertermittlung beträgt.
Für eine eventuelle Beseitigung von Mängeln und Gegenständen, die erst nach dem Zeitpunkt der Wertermittlung  erkannt und festgestellt werden, wird für die Dauer von sechs Monaten eine Sicherheitsleistung von 10 %, mindestens jedoch 250,00 Euro der Summe aus der Wertermittlung einbehalten.
 
Falls kein Nachfolger für den frei werdenden Garten gefunden werden kann, gilt § 18 der gültigen Satzung.
 
  
Gartenordnung
 
Unsere  Kleingärtner-Anlage ist ein Teil des öffentlichen Grüns. Aus diesem  Grunde bitten wir darum, dass innerhalb der Anlage kein Fahrrad gefahren  wird; ebenso bitten wir darum, Hunde anzuleinen. Das Befahren der  Anlage mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Ausnahmen (z. B. für den  Transport schwerer Güter) sind jedoch in Absprache mit unseren Obleuten  bzw. dem Vorstand möglich. Die Anlagentore bitten wir bei Einbruch der  Dunkelheit abzuschließen. Grund hierfür ist u. a. der Schutz vor  Einbrüchen.
 
Jeder  Kleingärtner ist für die Sauberhaltung des halben Weges vor seinem  Garten selbst verantwortlich und sollte diesen bitte stets sauber und  unkrautfrei halten.
 
Die  Termine für den Heckenschnitt (gilt nur für Gärten mit Außenhecke)  werden rechtzeitig in den Schaukästen und auf unserer  Internet-Seite bekannt gegeben. Wir bitten unbedingt um Einhaltung  dieser Termine, damit unsere Anlage ein einheitliches Bild bietet.
 
Unser  Verein verfügt über verschiedene Geräte, Maschinen und Werkzeuge, die  (zum Teil gegen geringe Gebühr) ausgeliehen werden können. Wenden Sie  sich in diesem Fall an unseren Werkzeugwart bzw. an unsere Obleute.
 
Vielleicht planen Sie, einiges im Garten aufzustellen bzw. aufzubauen. Hier bitten wir unbedingt vor  Kauf oder Aufstellung zu erfragen, ob dieses eventuell unzulässig  bzw. genehmigungspflichtig ist. Dies gilt insbesondere bei Pavillons,  Geräteschuppen, Pergolen, Teichen etc. Das Aufstellen von SAT-Anlagen  ist grundsätzlich nicht gestattet. Schwimmbecken werden bis zu gewissen Größen geduldet . Das Aufstellen von Trampolins ist ausschließlich auf den Rasenflächen geduldet .
 
 
Diese  Auflagen sind Vorgaben der Stadt Gelsenkirchen, der Eigentümerin  unserer Anlage und jeder sollte –um Kosten, Ärger und Arbeitskraft zu  sparen- sein Vorhaben mit unserem Vorstand absprechen.
 
Wir  bitten Sie weiterhin, die Mittagsruhe (Montag bis Samstag in  der Zeit  von 13.00 bis 15.00 Uhr) einzuhalten. Anfallende Gartenarbeiten können  auch samstags in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr erledigt werden. Ausgenommen  davon sind alle Arbeiten, die Lärm verursachen (Rasenmähen, Bohren,  Hämmern etc.). 
Ausnahme: Während des Heckenschnitts kann an Samstagen durchgehend bis 18 Uhr auch die elektrische Heckenschere benutzt werden . 
Diese Regelung gilt vom 1.April bis 30.September . 
An Sonn- und Feiertagen ist absolute Ruhe, jegliches Arbeiten ist untersagt .
 
Da  uns ein gutes nachbarschaftliches und rücksichtsvolles Verhältnis der  Gartenfreunde untereinander sehr am Herzen liegt, bitten wir auch beim  Musikhören darauf zu achten, dass dieses immer in Zimmerlautstärke geschieht. Bei geplanten Feiern etc. hat sich ein vorab geführtes Gespräch mit Nachbarn bewährt.
 
  Zurzeit werden vier Stunden pro Jahr für den Verein geleistet.  Hier wurde auf eine Altersbegrenzung verzichtet, da nicht zwingend der  Gartenpächter, sondern Familienangehörige die anfallenden  Arbeiten unterstützen können. Dadurch soll das Kennenlernen von  Gartenfreunden gefördert werden, um so den Zusammenhalt zu  stärken. Können oder wollen die Arbeiten nicht geleistet, erfolgt die  Berechnung mit der nächsten Jahresrechnung, also  nachträglich. Grundsätzlich streben wir jedoch eine Mithilfe aller  Kleingärtner an, welche mit der relativ geringen Stundenzahl im Jahr für  alle möglich sein sollte.
 
Durch  den Stadtverband, dem auch unser Verein angeschlossen ist und der  seinen Sitz in unserer Anlage hat, werden Schulungen und Fachberatungen  für Kleingärtner angeboten. Es handelt sich hierbei um Themen, die für  jeden Gartenfreund von Interesse sein dürften (z. B. Baumschnitt etc.).  Bei Interesse bitten wir darum, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
 
Ihr  Garten ist –wie bei der Übergabe besprochen- versichert. Wünschen Sie  eine Änderung der Versicherungssumme, so ist diese Änderung immer zum  Anfang des Jahres möglich. Hier bitten wir um rechtzeitige Information  (bis Anfang Oktober des Vorjahres).
 
Ansprechpartner  des Vereins sind unsere Obleute und natürlich der Vorstand. Erreichbar  sind wir in den regelmäßig stattfindenden Sprechstunden.
 
Alle  aktuellen Informationen –auch die Termine der Sprechstunden- sind  auch in den Schaukästen ausgehangen und auf unserer Internetseite zu  sehen. Bei Problemen und Anregungen ist jeder in unseren Sprechstunden  herzlich willkommen. 
 
  
 
Gültige Satzung des Kleingärtnervereins Emschertal e.V.                                             
 
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